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R¨¹ckmeldung

Alle Studierenden, einschlie?lich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist zur¨¹ckzumelden, wenn sie ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen.

Die R¨¹ckmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in H?he von insgesamt 304,89 Euro (Sommersemester 2021):
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester 2021: 04.01. - 29.01.20201

Am letzten Tag der R¨¹ckmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der 365ÌåÓýͶע eingegangen sein. Bedenken Sie bei der R¨¹ckmeldung bitte, dass eine ?berweisung abh?ngig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon mal eine Woche dauern kann.

Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, wird die R¨¹ckmeldung von der 365ÌåÓýͶע angemahnt. Hierdurch entstehen Ihnen S?umnisgeb¨¹hren in H?he von 19,94 Euro.

Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zur¨¹ckmelden, werden nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.

Zusammensetzung Semesterbeitrag

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
  • Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)

Befreiung/R¨¹ckerstattung

Der Semesterticket-Beitrag ist ein Pflichtbeitrag und muss von allen Studierenden entrichtet werden. In Einzelf?llen besteht die M?glichkeit, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen oder einen Zuschuss zum Ticketpreis aus dem Sozialfonds zu beantragen. Weitere Infos hierzu erhalten Sie beim AStA.

Im Falle eines Urlaubssemesters wird der Sozialbeitrag erlassen, sollten folgende Beurlaubungsgr¨¹nde vorliegen:

  • Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft oder Mutterschutz
  • Studium im Ausland oder Praktikum au?erhalb Berlins

Die Verwaltungsgeb¨¹hren werden in folgenden F?llen erlassen:

  • Beurlaubung zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
  • der/die Studierende ist im Rahmen eines Austauschprogramms an der anderen 365ÌåÓýͶע zur Geb¨¹hrenleistung verpflichtet (Nachweis erforderlich; gilt, soweit Gegenseitigkeit besteht)
  • der/die ausl?ndische Studierende ist auf Grund eines zwischenstaatlichen oder ¨¹bernationalen Abkommens oder einer Hochschulpartnerschaft immatrikuliert (Erlass, soweit Gegenseitigkeit besteht)
  • f¨¹r ausl?ndische Studierende im Rahmen von F?rderungsprogrammen, die ausschlie?lich oder ¨¹berwiegend aus ?ffentlichen Mitteln des Bundes oder der L?nder finanziert werden